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Über denjenigen, dem die Priestertumsführer aufgrund Unwürdigkeit das Abendmahl verweigern, sagt Jesus seinen berufenen Jüngern (3. Nephi 18:26): „Doch sollt ihr ihn nicht von euch ausstoßen, sondern ihr sollt ihm dienen und sollt in meinem Namen für ihn zum Vater beten; und wenn es so ist, daß er umkehrt und sich in meinem Namen taufen läßt, dann sollt ihr ihn aufnehmen und sollt ihm von meinem Fleisch und Blut darreichen.“ (3. Nephi 18:30).
Doch sollt ihr ihn nicht von euch ausstoßen. Christus gibt die Anweisung, diejenigen, die wegen Unwürdigkeit nicht zum Abendmahl zugelassen werden, nicht aus den Gottesdiensten auszuschließen.
Ich denke da beispielhaft an diejenigen, die sich wegen Übertretung vor einem Kirchengericht zu verantworten haben (Lehre und Bündnisse 107:72-74). Je nach Fall kann ihnen u. a. die aktive Teilnahme am Kirchenleben eingeschränkt werden. Das betrifft dann auch die Teilnahme am Abendmahl. Doch werden sie eingeladen an den Versammlungen der Kirche teilzunehmen. Ihnen wird nicht untersagt die Gottesdienste zu besuchen (Lehre und Bündnisse 46:3).
Wie verhältst du dich gegenüber jemandem, von dem du weißt, dass er nicht am Abendmahl teilnimmt, ob von sich selber aus, oder dass es ihm von dem verantwortlichen Priestertumsführer untersagt wurde?